ABE in Vorbereitung

Ist eine ABE in Vorbereitung, ist das Produkt eintragungspflichtig (=Änderungsabnahme) bis zu dem Zeitpunkt der Freigabe des ABE Nachtrags, welche das Produkt und Fahrzeug enthält. Für die Änderungsabnahme wird die ABE als Prüfgrundlage verwendet. Eine Herstellererklärung (Bestätigung des Herstellers, dass ein Produkt für ein Fahrzeug geeignet ist) erleichtert die Arbeit des technischen Dienstes (z.B. TÜV).  Die Kosten der Eintragung sind in der Regel etwa die gleichen, wie wenn ein Teilegutachten zu diese Bauteil vorliegen würde (Meist wird eine Änderungsabnahme nach StVZO § 19 Abs. 3 vorgenommen).

Alle obenstehenden Information sind für Fahrzeuge mit Deutscher Zulassung geschrieben und richten sich in vereinfachter Form an Endverbraucher. Details und Hinweise sind jedem Gutachten/ABE und der StVZO zu entnehmen. In anderen Ländern gelten möglicherweise abweichende Bestimmungen.



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